Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung betrifft alle Bewerber um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Dafür ist seit Anfang Juli 1997 wegen einer neuen Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996) nun ein psychologisches Gutachten erforderlich, welches Auskunft über die Verlässlichkeit der Bewerber gibt.

Die Überprüfung gliedert sich, entsprechend der Durchführungsverordnung, in zwei Teile: Der erste Teil ist ein Screeningverfahren mit einem explorativen Gespräch mit dem Gutachter. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, so werden diese im zweiten Teil in einem weiteren Fachgespräch hinterfragt, bei welchem besonderes Augenmerk auf charakteristische Verhaltensweisen von waffenpolizeilichen Risikogruppen gelegt wird.

Bei der Testung werden Persönlichkeitseigenschaften erfaßt, die über ihre Verlässlichkeit Auskunft geben. Auf der anderen Seite wird zusätzlich der Lebenslauf des Bewerbers erhoben.

Erfaßte Persönlichkeitseigenschaften sind beispielsweise:

  • emotionale Stabilität
  • Selbstkontrolle
  • soziale Anpassungsfähigkeit
  • die Aggressionstendenz
  • Suchtneigung
  • Risikobereitschaft

INFAR Steiermark

Verkehrspsychologie, Verkehrspsychologische Diagnostik, Verkehrstherapie

  • Psychotest wegen Alkohol, Drogen und anderen Gründen
  • Psychotest bei Führerschein D - Schulbuslenkerausweis - D-Screening
  • Nachschulung und Nachschulungskurs wegen Alkohol, Drogen oder Verkehrsauffälligkeit
  • Sowie einige weitere Leistungen und Tätigkeitsbereiche in der Verkehrspsychologie

INFAR Steiermark, Schlagwörter

Psychotest, Psycho-Test, Nachschulung, Führerschein, Hilfe bei Führerscheinentzug, verkehrspschologische Untersuchung, Screening, Kurzuntersuchung, verkehrspsychologischer Test, Schulbuslenkerausweis, Nachschulungskurs, Alkohol, Drogen